Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Renten- und Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Um Fragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf:
- Alters- oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA;
- Kranken- und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse;
- Rente wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft;
- Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt.
Auch im Dienstrecht der Beamten ergeben sich entsprechende Fragen, wenn Sie bei Krankheit Beihilfe-Leistungen oder bei einem Dienstunfall Gewährung von Unfallfürsorge beantragt haben.
Bei der Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft klären wir Fragen auf Leistungen aus Berufskrankheiten. Wir prüfen Ihren Anspruch entweder auf eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Rente. Häufig sind bestimmte Krankheitsbilder, z.B. chronische Erschöpfungszustände oder andere chronische Erkrankungen zu bewerten.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist oft die Frage zu klären, ob die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Heilbehandlungen übernehmen müssen oder nicht. Vergleichbare Probleme ergeben sich im Bereich der prothetischen Versorgung bei Zahnärzten, mit den hier teilweise sehr hohen Eigenanteilen der Versicherten.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Fragen des Wegeunfalls, des Arbeitsunfalls und der Anerkennung von Berufskrankheiten relevant.
Im Bereich der Pflegeversicherung richten sich die Verfahren hauptsächlich auf die Fragestellung der Eingruppierung in eine bestimmte – höhere – Pflegestufe.
Wir vertreten unsere Mandanten aber auch gegenüber Sozialämtern in den Fällen, in denen vom Sozialamt Leistungen für Angehörige, die z. B. in einem Pflegeheim gewohnt haben, erbracht wurden, und nunmehr die Kinder oder die Ehegatten vom Sozialamt auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten in Anspruch genommen werden sollen.
Häufig wird der Antrag auf eine bestimmte Leistung abgelehnt. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese negative Entscheidung auch zu Recht ergangen ist! Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers Einspruch einzulegen. Hier ist die Hilfe von Experten gefragt, damit Sie Ihre Ansprüche umfassend durchsetzen können. Hier erfahren Sie mehr über den Gang des sozialrechtlichen Verfahrens.
In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen. Wir werden Ihnen danach klar aufzeigen, welche konkreten Handlungs-möglichkeiten es für Sie gibt und Sie in den weiteren Schritten für das gewünschte Vorgehen beraten.
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