Leistungen bei Hartz IV

Sozialversicherungen

Alle Empfänger von ALG II sind künftig kranken-, pflege- und rentenversichert. Für die gesetzliche Rentenversicherung wird der monatliche Mindestbeitrag überwiesen. Damit bekommen erwerbsfähige Langzeitarbeitslose, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, erstmals eine eigene kleine Absicherung für das Alter und eine generelle Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Kinderzuschlag

Mütter und Väter, die eine Arbeit haben, aber sehr wenig verdienen, können einen Zuschlag für ihre Kinder beantragen. Voraussetzung ist, dass ihr Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag liegt bei maximal 140 € pro Kind. Er wird längstens für 36 Monate gezahlt. Aber: Wie beim ALG II werden die Ersparnisse des Kindes und der Verdienst der Eltern angerechnet. Das Einkommen von Vater und Mutter wird aber nur zu 70 Prozent berücksichtigt. Damit sollen die Eltern zur Arbeit motiviert werden. Gleichzeitig soll mit dem Zuschlag verhindert werden, dass berufstätige Eltern allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder ALG II beantragen müssen. Der Antrag ist bei den Familienkassen zu stellen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Kindergeld.

Alle Entscheidungen der Arbeitsagenturen und der Bundesagentur für Arbeit sind Verwaltungsakte und können angefochten werden. Wer sich durch eine Entscheidung benachteiligt fühlt, kann sich dagegen wehren. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Amt die Hilfebedürftigkeit nicht anerkennt. Oder wenn das ALG II wegen der Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit gekürzt wird.

Lesen Sie hier mehr zum Verfahren gegen negative Bescheide der Arbeitsagentur