Hartz IV - ein Überblick

Bei "Hartz IV" geht es um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Das sollen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten, wenn sie nachweisbar bedürftig sind. Unter diese Regelung fallen neben den Empfängern von Arbeitslosenhilfe auch alle bisherigen Sozialhilfeempfänger, sofern sie arbeitsfähig sind. Als arbeitsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Familienangehörige, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit Empfängern des Arbeitslosengeldes II in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben, erhalten künftig Sozialgeld.

Wer 65 Jahre oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann bei Bedürftigkeit die "Grundsicherung im Alter" erhalten. Die Grundsicherung gilt nicht als Sozialhilfe, Kinder oder Eltern können nicht zum Unterhalt herangezogen werden.

Mit Einbußen müssen die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe rechnen: Wer bisher rund die Hälfte seines letzten Nettolohnes erhielt, wird künftig monatlich rund 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten bekommen. Hinzu kommt noch das Wohngeld.
Nach einer Übergangsfrist bis 2006 werden schätzungsweise 4,3 Millionen Menschen in 2,1 Millionen Haushalten von dieser Regelung betroffen sein.

Wichtig ist, dass Sie sich noch vor der Abgabe des Antrages auf das Arbeitslosengeld II umfassend informieren. Gerne helfen wir Ihnen und finden gemeinsam die besten Möglichkeiten für Ihre Leistungsansprüche!

Hier finden Sie schon einmal einige Tipps für das Ausfüllen des Antrags.